Neue Regelung für das Landesfamiliengeld und das Landeskindergeld ab 1. Juli 2022
Beschluss der Landesregierung vom Februar 2022 wurden die neuen Zugangsvoraussetzungen und Richtlinien zur Auszahlung und Verwaltung des Landeskindergeldes – LKG – und Landesfamiliengeldes – LFG – mit Wirkung ab dem 1. Juli 2022 genehmigt.
Zahlungszeitraum des neuen LKG ist ab 1. März 2024 bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres.
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