Aufenthaltsgenehmigungen
Nicht-EU-BürgerInnen müssen für einen rechtmäßigen Aufenthalt im Staatsgebiet Anträge einreichen. Der Dienst wird in den Büros Bozen und Meran angeboten.
Familienzusammenführungen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Nicht-EU-BürgerInnen ihre Familienangehörigen nach Italien holen. Der Dienst wird gegen Vormerkung in den Büros in Bozen und Meran angeboten.
Staatsbürgerschaft
Der Antrag für die italienische Staatsbürgerschaft kann auf Vormerkung und Bezahlung in den Büros Bozen und Meran eingereicht werden.
Italienischtest
Die Anmeldung für den Italienischtest kann über die Büros in Bozen und Meran durchgeführt werden.